Hinweise für die Befahrung der Unstrut in Thüringen

Es gilt die Ordnungsrechtliche Verordnung des Landratsamtes Kyffhäuserkreis über die Zulassung des Motorbootverkehrs auf der Unstrut vom 15.05.2004. Demnach ist die Befahrung der Unstrut auf eigene Gefahr ab Landesgrenze Sachsen-Anhalt bis zur Kreisgrenze Sömmerda gestattet.
 
Höchstgeschwindigkeit: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 7 km/h flussabwärts und 10 km/h flussaufwärts.
 
Kennzeichnungspflicht: Motorboote mit einer Antriebsleistung von mehr als 2,21 kW sind entsprechend der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu kennzeichnen, kleine Boote mit Name und Anschrift des Eigentümers.
 
Nachtfahrverbot: Das gilt für die gesamte Unstrut.
 
Gebote: Untersagt ist das Befahren der Altarme mit Motorbooten. Zu bewachsenen Uferzonen ist ein Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten.
 
Hinweise für die Befahrung der Unstrut in Sachsen-Anhalt

Der Fluss ist Landesgewässer 1. Ordnung. Es gilt die Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO) vom 25. Juni 2009.
 
Höchstgeschwindigkeit: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 7 km/h gegenüber dem Ufer.
 
Nachtfahrverbot: Das gilt für die gesamte Unstrut.
 
Pegelstände: Das Befahren der Unstrut bei einem Wasserstand über 3,40 Meter am Pegel Laucha ist verboten. Die Durchfahrtshöhe der Brücken über die Unstrut beträgt 3,80 Meter über dem höchsten schiffbaren Wasserstand.
Zum Pegel Laucha, Tel. 034462 / 21605
Informationen zur Hochwasserlage in Sachsen-Anhalt sind telefonisch über das Servicetelefon zu erfragen: Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) 0391 / 5811634, MDR-Videotext Tafel 533
 
Kennzeichnungspflicht: Kleine Boote sind mit einem Namen außen sowie mit Name und Anschrift des Eigners zu kennzeichnen.
 
 

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