Allgemeine Hinweise für die Sportbootschifffahrt auf der Elbe
Die Angaben und Ausführungen auf diesem Portal für die Sportschifffahrt wurden nach bestem Wissen recherchiert und wiedergegeben. Dennoch übernimmt der Autor keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Es entspricht guter seemännischer Praxis, sich vor Fahrtantritt mit den jeweils aktuellen Unterlagen auszustatten. Auch die Wasser- und Schifffahrtsbehörden übernehmen für die richtige Lage der Schifffahrtszeichen keine Gewähr. Jeder Führer eines Sportbootes ist somit für die Sicherheit von Gesundheit und Eigentum selbst verantwortlich. 
 
Strömung Gerade bei der Elbe in Sachsen-Anhalt handelt es sich um einen relativ schnell strömenden Fluss. Dieser Faktor muss in Fahrt immer durch einen Vorhalt des Kurses berücksichtigt werden, insbesondere in langsamer Fahrt. Auf Fließgewässern einfahrenden Berufsschiffen ist immer ausreichend Manövrierraum zu gewähren. Einmal in der Strömung können diese Fahrzeuge nicht mehr aufstoppen.  
 
Seitenbezeichnungen der Ufer Die Bezeichnungen der Uferseiten entlang der Fließgewässer erfolgt nach rechtes Ufer (RU) und linkes Ufer (LU) immer bezogen auf die Talfahrt.  
 
Gierseilfähren Auf der Elbe noch sehr häufig anzutreffen sind sogenannte Gierseilfähren. Diese Fahrzeuge sind im Flussbett an einem langen Seil verankert, werden durch die Strömung bewegt und pendeln zwischen den Uferseiten. Das dicht unter der Wasseroberfläche liegende Seil darf auf keinen Fall überfahren werden. Die Fähre hat grundsätzlich Vorfahrt. Die Passage einer Fähre ist erst dann erlaubt, wenn sie auf der Seite ihres ständigen Liegeplatzes liegt. Diese Seite wird immer durch das amtliche Schifffahrtszeichen „nicht frei fahrende Fähre“ angekündigt. Wurde dieses Zeichen übersehen hilft im Zweifelsfall nur umkehren.  
 
Schleusen Den Anweisungen durch das Schleusenpersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Fahrzeuge der Berufsschifffahrt haben immer Vorrang. Das Überholen im Schleusenbereich ist verboten. Im Bereich von Schleusen ist die Fahrgeschwindigkeit auf ein Minimum zu begrenzen. Die Ein- und Ausfahrt darf durch haltende Fahrzeuge nicht behindert werden. Geschleust wird immer in der Reihenfolge des Eintreffens nach der Berufsschifffahrt. Zum Teil wird die Ein- und Ausfahrt durch Sichtzeichen geregelt (nur bei grünem Licht darf gefahren werden). Schiffe mit UKW-Funkanlage müssen den entsprechenden Kanal einschalten. Fahren sie erst nach Aufforderung und wenn vorher eingefahrene Berufsschiffe ihre Maschinen abgestellt haben. Die Fender sollten bereits bei Einfahrt in die Schleuse auf beiden Seiten hängen. Mindestens eine Leine und ein Bootshaken ist bereitzuhalten. Viele Schleusen haben einen sogenannten Trempel welcher durch eine gelbe Marke gekennzeichnet ist. Diese Marke muss nach der Einfahrt achteraus liegen. Die Fahrzeuge sind während der Schleusung mittels Leinen zu fixieren, der Motor ist auszuschalten.  
 
Begegnen und Überholen Das Begegnen und Überholen ist nur gestattet, wenn das Fahrwasser genügend Raum bietet und ohne Gefahr für den Verkehr ausgeführt werden kann. Zu berücksichtigen ist dabei der Sog bzw. Schwell der insbesondere von fahrenden Binnenschiffen ausgehen kann. Dies kann beispielsweise auch dazu führen, dass der Wasserstand in Ufernähe durch den Sog absinkt. Grundsätzlich verboten ist das Begegnen und Überholen in Engstellen, in Schleusenbereichen bzw. vor unübersichtlichen Krümmungen. Fahrten im Hecksog eines vorausfahrenden Schiffes sind unzulässig. Bei Begegnungen der Berufsschifffahrt hat der Sportbootführer genügend Abstand zum Vorausfahrer zu halten damit er vom entgegenkommenden Schiff gesehen wird und nicht im toten Sichtwinkel liegt.  
 
Fahrten bei unsichtigem Wetter Sobald die Fahrt für sich selbst oder andere zu einer Gefahr wird muss der Sportbootfahrer die Fahrt abbrechen. In der Regel gilt eine Sichtweite von weniger als 400 Metern als Grund. Eine Weiterfahrt ist nur mit Radarnavigation unter Einschaltung der Sprechfunkanlage auf Empfang Kanal 10 gestattet. Das Fahrwasser ist bei Einstellung der Fahrt so weit wie möglich freizumachen.  
 
Informationsquellen zu Fahrrinnentiefen Insbesondere Elbe und Saale unterliegen saisonal schwankenden Wasserständen. Durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost werden täglich die aktuellen Fahrrinnentiefen bekannt gegeben. Diese Angabe entspricht der geringsten schiffbaren Wassertiefe auf dem jeweiligen Teilstück. Sie dürfen auch durch Sportboote nicht überschritten werden. Zu beachten ist dabei, dass die Angaben für die Berufsschifffahrt erfolgen. Für Sportboote bleibt so zumindest in der Breite der Fahrrinne genügend Spielraum. Die für ein Sportboot erforderliche Fahrrinnentiefe ergibt sich aus dem Tiefgang des Bootes, zuzüglich der Einsinktiefe des Bootes durch äußere Einwirkungen in Fahrt, zuzüglich einer notwendigen Bodenfreiheit zum Grund. Vielfach wird auch der Pegelstand an den einzelnen Messstationen veröffentlicht. Aus diesen Angaben können jedoch keine Rückschlüsse auf die Fahrrinnentiefe gezogen werden da die Flusslandschaft ständigen Veränderungen unterliegt.  
Nautischer Informationsfunk - Angaben zu den aktuellen Wasserständen werden nach Ankündigung auf UKW-Kanal 10 auf den Kanälen der Revierzentralen ausgestrahlt.   Ansagedienst der Deutsche Telekom (Hamburg), Tel. (040)  01158. Bekannt gegeben werden die Wasserstände von Elbe und Saale und die Fahrrinnentiefen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost.
Opens external link in new windowwww.elwis.de - Das Elektronische Wasserstraßen-Informationssystem zeigt unter dem Stichwort „Gewässerkundliche Nachrichten“ Angaben zu allen Wasserständen an. Abgerufen werden können auch aktuelle Nachrichten (z.B. zur Schließung von Schleusen auf Grund von Wartungsmaßnahmen). Informationen sind auch über Videotext von ARD und ZDF erhältlich.